ADB:Christian II. (Kurfürst von Sachsen)

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Artikel „Christian II., Kurfürst von Sachsen“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 172–173, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Christian_II._(Kurf%C3%BCrst_von_Sachsen)&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 21:33 Uhr UTC)
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Christian II., Kurfürst von Sachsen, 1591–1611. Des vorigen ältester Sohn, geb. 23. September 1583, † 1615. Unter den Augen seiner verwittweten Mutter in den Grundsätzen des strengsten Lutherthums erzogen, von herculischem Körper aber geringen Geistesgaben, den Vergnügungen des Hoflebens, dem Turnier, der Jagd, besonders aber dem Trunke im Uebermaß ergeben, ohne Thatkraft und darum von oft bedenklichen Einflüssen abhängig, ließ er der unter der Administration seines Vormundes Friedrich Wilhelm von Sachsen-Altenburg ans Ruder gelangten lutherischen Reaction freien Lauf, die nicht nur den Antritt [173] einer eigenen Regierung, am 28. September 1601, mit der Hinrichtung des Kanzlers Crell feierte, sondern auch durch Einführung des Religionseides auf die Concordienformel, die Einrichtung des (1606 mit dem Meißner Consistorium zum Oberconsistorium verschmolzenen) Geistlichen Raths und die neue Schulordnung von 1602 ihre Herrschaft zu sichern eilte. Nothwendige Folgen dieser Richtung im Innern waren die Entfremdung Kursachsens von der evangelischen Partei, sein Fernbleiben von der Ahausener Union und trotz des Argwohnes gegen die Absichten der habsburgisch-jesuitischen Politik seine Hinneigung zum Kaiserhofe, die es selbst dem Beitritt zur Liga nahe brachte. Nicht ohne Erfolg suchte daher Ch. dem Kaiser Rudolf in seiner Bedrängniß zu Hülfe zu kommen, hemmte im Verein mit Brandenburg Matthias’ Vordringen und rieth die evangelischen Böhmen durch den Majestätsbrief zu beschwichtigen, erntete aber dafür so wenig Dank, daß vielmehr der Kaiserhof seine Spannung mit den Evangelischen benutzte, um ihn im jülich-cleveschen Erbstreit durch eine werthlose, dem Gesammthause Sachsen zu Prag am 7. Mai 1610 ertheilte Belehnung mit den streitigen Ländern von nachdrücklicher Geltendmachung seiner Ansprüche zurückzuhalten. Nachdem er durch üble Wirthschaft die Schuldenlast derart vermehrt hatte, daß er nahe daran war, deshalb mit den Landständen in offenen Conflict zu gerathen, starb er am 23. Juli 1611 in Folge eines kalten Trunkes, ohne von seiner Gemahlin, Hedwig von Dänemark, Kinder zu hinterlassen. Einen wichtigen Fortschritt machte unter ihm das sächsische Justizwesen durch die Appellationsgerichtsordnung vom 7. October 1605.