ADB:Carpzov, August

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Artikel „Carpzov, August“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 10, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Carpzov,_August&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 07:57 Uhr UTC)
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Carpzov: August C., Jurist, Sohn Benedict Carpzov’s I. aus dessen zweiter Ehe, geb. 4. Juni 1612 zu Colditz. Bezog mit 14 Jahren die Universität Wittenberg, ging dann nach Leipzig und später Jena. Zwölf Jahre widmete er den Studien, zur Hälfte den allgemeinen Wissenschaften, zur anderen Hälfte der Jurisprudenz. 1636 begleitete er seinen Bruder Konrad zum Kurfürstentag nach Regensburg. 1637 Advocat beim Hofgericht zu Wittenberg, im folgenden Jahre auch Doctor der Rechte und Privatdocent. In dem kursächsisischen Oberhofprediger Matthias Hoe v. Hoenegg, dessen Söhnen er als juristischer Informator diente, gewann er einen mächtigen Gönner. Auf Rath desselben schlug er eine ihm angetragene juristische Professur aus. Dagegen nahm er 1644 eine Rathsbestallung vom Grafen Johann Martin zu Stolberg an. Die ihm zugedachten Assessuren im Schöppenstuhl und im Hofgericht zu Leipzig trat er deshalb nicht an, weil er im Juli 1645 von Herzog Friedrich Wilhelm III. von Sachsen-Altenburg zum Hofrath ernannt wurde. Als Gesandter des Herzogs nahm er 1648 an den münster’schen Friedens-Tractaten und 1649 an den Executions-Tractaten zu Nürnberg Theil. In demselben Jahre war er vom Herzog zum Kanzler (auch Consistorialpräsident, Protoscholarch des Gymnasium Casimirianum und Aufseher der Kammer) der damals im altenburgischen Besitz befindlichen coburgischen Lande ernannt worden. Vielfach zu Gesandtschaften und anderen auswärtigen Geschäften verwendet, entfaltete er trotzdem für das im dreißigjährigen Krieg arg mitgenommene Land in statthaltergleicher Stellung eine so dankenswerthe Wirksamkeit, daß dieselbe noch jetzt in gesegnetem Andenken steht. Als in dem Theilungsreceß von 1672 Coburg an Herzog Ernst (den Frommen) zu Gotha gefallen war, wurde C. zu dem für alle unter Ernst’s Scepter vereinigte Lande gemeinschaftlichen Regierungscollegium zu Gotha verordnet. In diesem verblieb er bis 1680, in welchem Jahr der zweite Sohn Ernst des Frommen, Herzog Albrecht, die Regierung von Coburg übernahm und die bis dahin rücksichtlich mancher Behörden- und Beamtenverhältnisse bestehende Gemeinschaft mit seinen Brüdern löste. Da empfing auch der in Gesammtpflicht gestandene Kanzler und Geheime Rath C. seine Entlassung. Mit der Bestallung eines herzoglich gothaischen Geheimen Raths vom Hause aus erhielt er die Erlaubniß, seinen Wohnsitz in Coburg aufzuschlagen, wo er am 19. Nov. 1683 starb. August C. war sehr fromm und mildthätig, trotz seiner zahlreichen Familie (sechs Söhne und eine Tochter) hinterließ er dem Coburger Gymnasium als Legat eine Freistelle im Convictorium, wie denn auch andere Einrichtungen zu frommen und milden Zwecken ihm wesentliche Unterstützung durch Geldmittel danken. Als Schriftsteller lieferte er nur einige juristische Dissertationen und eine Erbauungsschrift: „Der gekreuzigte Jesus“ (1679.) In den herzoglich sächsischen Archiven lagern von ihm noch manche Aufzeichnungen und Ausarbeitungen, die nicht ohne Interesse für den Historiker jener Zeit sein dürften.

Vgl. Jugler, Beiträge I. S. 307 ff.